Bündner Standard

Mit Margareta Wyss und Jörg Undeutsch verfügt die Stiftung St. Beatus über zwei von der Stiftung Bündner Standard (BS) akkreditierte Berater*innen. Beide können einzeln oder zusammen für Schulungen, Beratungen und Evaluationen/Akkreditierungen angefragt werden. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf oder mit Fragen im Zusammenhang mit dem BS an den Institutionsleiter.

Der „Bündner Standard“ ist ein umfassendes, praxiserprobtes Instrument zum strukturierten Umgang mit Grenzverletzungen. Mit seinen zehn Bausteinen („Kernelementen“) steht ein umfassendes, differenziertes und dennoch einfach anzuwendendes Konzept zur Verfügung, welches präventiv wirkt und allen Beteiligten Orientierung und Handlungssicherheit vermittelt.

Der BS stellt Instrumente zur Verfügung, die dem Ziel dienen, Grenzverletzungen zu erfassen, einzustufen, einem professionellen Bearbeitungsprozess zuzuführen. Und diese für alle involvierten Personen und Gremien in sinnvoller Weise transparent zu machen. Ursprünglich entwickelt wurde das Instrument «Bündner Standard» in erster Linie für den Bereich Kinder- und Jugendinstitutionen. Herausgeber war bis im Herbst 2022 der Bündner Spital- und Heimverband. Die im September 2022 ins Leben gerufene Stiftung Bündner Standard wurde unter anderem gegründet, um das Instrument für verschiedene neue Zielgruppen wie die Regelschulen, Sportvereine, Altersheime und auch Institutionen für erwachsene Menschen mit Beeinträchtigung spezifisch weiterzuentwickeln.

Es ist möglich, in einer Organisation mit dem BS oder Teilen davon zu arbeiten, ohne eine umfassende Einführung durchzuführen. Für eine umfassende Einbettung in die Organisationsstruktur sowie den Erwerb des Labels „Wir arbeiten nach Bündner Standard gibt es zwei Möglichkeiten:

a) Die Implementierung des BS erfolgt in Form eines begleiteten und geführten Ablaufs durch eine akkreditierte Beraterin oder einen akkreditierten Berater. Nach erfolgreichem Abschluss der Implementierung darf die Organisation das Label „Wir arbeiten nach Bündner Standard“ während einer festgelegten Dauer führen.

b) Die Implementierung erfolgt durch Fachpersonen der Organisation mit umfangreichen Kenntnissen des BS. Nach einem anschließenden Audit durch eine akkreditierte Beraterin oder einen akkreditierten Berater kann das Label erlangt werden.